Um sein Geschäft in der freien Wirtschaftszone zu beginnen und in vollem Maße die auf ihrem Territorium geltenden Steuer- und Zollbegünstigungen in Anspruch nehmen zu können, muss man das Registrierungsverfahren abschließen und Resident der FWZ „Brest“ werden. Ihr Helfer bei Lösung dieser Aufgabe wird die Administration der FWZ werden, die mit allen Vollmachten eines registrierenden Organs ausgestattet ist. Hier werden Ihnen die gesamten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt und die Beratungshilfe geleistet werden. Zur Registrierung als Resident ist es notwendig, einige aufeinanderfolgende Schritte zu tun, die gar nicht viel Zeit in Anspruch nehmen werden.
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Antrag des potentiellen Investors bei der Administration der FWZ „Brest“

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Staatliche Registrierung der juristischen Person

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Vorbereitung eines Business-Plans des Investitionsprojekts

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Prüfung des Business-Plans

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Registrierung der juristischen Person als Resident der FWZ „Brest“
Natallia Hurda
+375 (162) 59-09-15
+375 (162) 59-07-10 (fax)
info@fez.brest.by
Vor der Vorlage von Unterlagen bei dem registrierenden Organ (der Administration der FWZ) zur staatlichen Registrierung der Geschäftsorganisation als juristische Person ist es für Eigentümer des Vermögens, Gründer (Gesellschafter) der zu gründenden Geschäftsorganisation notwendig:
- die Bezeichnung der Organisation mit dem registrierenden Organ abzustimmen;
- den voraussichtlichen Standort der Organisation unter Berücksichtigung der Anforderungen der Gesetzgebung zu bestimmen;
- einen Beschluss über die Gründung der Organisation zu fassen und ihre Satzung (Gründungsvertrag - für die Geschäftsorganisation, die nur auf der Grundlage eines Gründungsvertrags handelt) vorzubereiten;
Verzeichnis von Unterlagen zur staatlichen Registrierung als juristische Person:
Zur staatlichen Registrierung von Geschäftsorganisationen, auch Geschäftsorganisationen mit ausländischen Investitionen sind bei dem registrierenden Organ vorzulegen:
- Antrag auf staatliche Registrierung nach der Form, die durch die Verordnung des Justizministeriums der Republik Belarus vom 27.01.2009 Nr. 8 festgelegt ist;
- Satzung (Gründungsvertrag - für die Geschäftsorganisation, die nur auf der Grundlage eines Gründungsvertrags handelt) in zwei Ausfertigungen ohne notarielle Beglaubigung, ihre elektronische Kopie (in .doc- oder .rtf-Format);
- Ein legalisierter Auszug aus dem Handelsregister des Landes der Gründung bzw. ein gleichwertiger Nachweis des Rechtsstatus der Organisation gemäß der Gesetzgebung des Landes ihrer Gründung (der Auszug muss spätestens ein Jahr vor der Antragstellung auf staatliche Registrierung datiert sein) mit einer Übersetzung ins Belarussische oder Russische (die Unterschrift des Dolmetschers wird vom Notar beglaubigt) - für Eigentümer des Vermögens, Gründer, bei denen es sich um ausländische Organisationen handelt;
- Eine Kopie des Personaldokuments, mit einer Übersetzung ins Belarussische oder Russische (die Unterschrift des Dolmetschers wird vom Notar beglaubigt) - für Eigentümer des Vermögens, Gründer, bei denen es sich um ausländische natürliche Personen handelt;
- Original oder eine Kopie des Zahlungsbelegs, der die Bezahlung der Staatsgebühr nachweist.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass unter Benutzung der Möglichkeiten des Webportals des Einheitlichen staatlichen Registers der juristischen Personen und Einzelunternehmer (http://egr.gov.by) folgende Verfahren durchzuführen sind:
• Abstimmung der Bezeichnung der juristischen Person
• Staatliche Registrierung von Wirtschaftssubjekten
• Online-Ausfüllen verschiedener Formblätter von Anträgen und Benachrichtigungen
Die Hauptanforderung, die an die in der FWZ «Brest“ umzusetzenden Investitionsprojekte gestellt werden: der angemeldete Investitionsumfang zur Umsetzung des Investitionsprojekts der juristischen Personen oder des Einzelunternehmers muss mindestens eine Summe von umgerechnet 1 Mio. Euro bzw. umgerechnet 500 Tsd. Euro, vorausgesetzt, dass die Investitionen im genannten Umfang innerhalb von drei Jahren ab dem Tag des Abschlusses eines Vertrags über die Bedingungen der Tätigkeit in der FWZ durchgeführt werden, betragen.
Die Prüfung des Business-Plans erfolgt bei der Administration der FWZ „Brest“ innerhalb von 14 Arbeitstagen.
Zur Registrierung der juristischen Person als Resident werden bei der Administration der FWZ folgende Unterlagen vorgelegt:
- Antrag der Organisation auf die Registrierung als Resident der FWZ „Brest“;
- Business-Plan;
- Zahlungsbeleg über die Bezahlung der Staatsgebühr für die Registrierung als Resident der FWZ „Brest“ in Höhe von 50 Basisbemessungswerten.