FÜR JENE, WER VORTEILHAFTE BEDINGUNGEN FÜR GESCHÄFT EINZUSCHÄTZEN VERMAG
Auf einer Fläche von 107 km² stellt die FWZ „Brest“ ausschließlich vorteilhafte Bedingungen für Geschäftsführung sicher. Die Verbindung von wesentlichen Steuer-, Zoll-, Verwaltungsbegünstigungen und zuverlässigen Rechtssicherheiten ermöglicht es den Unternehmen als Residenten, Investitionsprojekte erfolgreich umzusetzen und hohe Gewinne zu erzielen.

KEINE GEWINNSTEUER

KEINE IMMOBILIEN- STEUER

KEINE BODEN- STEUER

KEIN BODEN- PACHTZINS
Die Geschäftsleute aus zwanzig Ländern haben bereits gerecht diese Vorteile eingeschätzt, unter ihnen sind es die Geschäftsleute aus Deutschland, Russland, Polen, Italien, Israel, Großbritannien, Schweden, Niederlanden, Tschechien u.a.
Bei Entscheidung, wo und wie sein Geschäft zu beginnen bzw. weiter zu entwickeln ist, muss man beachten, dass dafür in der FWZ „Brest“ die günstigsten Bedingungen geschaffen sind, die folgende Steuer-, Zoll- und Verwaltungspräferenzen beinhalten:
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Die Grundstücke werden den Residenten der FWZ ohne Durchführung einer Versteigerung zur Verfügung gestellt.
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Die innerhalb der Grenzen der FWZ liegenden Grundstücke der Unternehmen als Residenten werden von der Bodensteuer befreit.
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Die Residenten der FWZ werden von der Immobiliensteuer befreit.
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Die innerhalb der Grenzen der FWZ liegenden Grundstücke der Unternehmen als Residenten werden vom Pachtzins befreit.
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Die Residenten der FWZ bezahlen keine Gewinnsteuer, sofern die Waren der Unternehmen als Residenten ausgeführt oder den anderen Residenten der FWZ verkauft werden.
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Für die Residenten der FWZ gilt die vereinfachte Ordnung für Export-/ Import-Geschäfte, dabei gibt es keine Zollgebühren und keine Steuern für Ausrüstungen, Baustoffe, sonstige Ausstattung, die für die Umsetzung des Investitionsprojekts bestimmt sind.
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Für Unternehmen als Residenten bestehen keine Zollgebühren und keine Steuern für Rohstoffe und Materialien zur Herstellung der Produkte, die außerhalb der EAWU-Länder verkauft werden.
Für ausländische Investoren wird die ungehinderte Überweisung der ihnen gehörenden Erträge ins Ursprungsland bzw. in ein beliebiges anderes Land garantiert.